Ihre Steuerberater Memmingen
Überprüfung der Soforthilfe
Muss die Soforthilfe eventuell zurückbezahlt werden?
Im Antrag wurden nur geschätzte Werte eingetragen und jeder Unternehmer muss selbst prüfen, ob er die Soforthilfe zu Recht erhalten hat.
Rückzahlungspflicht beachten
Zu viel erhaltene Soforthilfe muss selbständig zurückbezahlt werden und die Länder können Zinsen verlangen. Wird die Rückzahlungsverpflichtung missachtet, können strafrechtliche Konsequenzen drohen (Verdacht auf Subventionsbetrug und Einleitung eines Steuerstrafverfahrens)
Möglich sind auch gewerberechtliche Konsequenzen (z.B. Gewerbeuntersagung)