Ihre Steuerberater Memmingen
Corona-Prämie / Corona-Bonus: 1.500 Euro Steuerfrei und Sozialversicherungsfrei für Ihre Arbeitnehmer
Die Corona-Prämie wird oft auch Corona-Bonus genannt. Arbeitgeber konnten ihren Arbeitnehmern im Zeitraum 01. März bis 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu 1.500 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlen.
Fristverlängerung bis 30. Juni 2021
Diese Frist wurde nun bis 30. Juni 2021 verlängert. Dies bedeutet aber nicht, dass Arbeitnehmer, die bereits 1.500 EUR im Jahr 2020 erhalten haben, diesen Betrag erneut von ihrem Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei bekommen können.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung