Ihre Steuerberater Memmingen

Überbrückungshilfe 2

Antragstellung noch möglich, die Frist endet am 31.01.2021

Antragstellung ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte.
Antragsbearbeitung durch die Bewilligungsstelle erfolgt seit 23.11.2020.
Auszahlung erfolgt seit 23.11.2020.
Förderzeitraum ist von September bis Dezember 2020
Antragsberechtigt ist, wer mindestens 50 % Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten von April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder mindestens 30 % Umsatzeinbruch im Durchschnitt von April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat.

Hilfe für Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen

Hilfe für Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen einschließlich Soloselbständigen und Angehörigen der freien Berufe, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren; ebenso für gemeinnützige Unternehmen, nicht aber für öffentliche Unternehmen.

Die Förderhöhe beträgt 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch,
60 % bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %,
40 % bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 %,
für alle Unternehmen ist der Höchstbetrag 50.000 EUR im Monat (insgesamt maximal 200.000 EUR).

Besonderheiten beim Fixkostenansatz sind zu beachten

Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung