Ihre Steuerberater Memmingen

Überbrückungshilfe 1

Die Frist für Erstanträge ist am 09.10.2020 abgelaufen.
Die Frist für Änderungsanträge ist am 30.11.2020 abgelaufen

Antragstellung ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte.

Antragsbearbeitung durch die Bewilligungsstelle erfolgt zwischen 27.07.2020 und voraussichtlich Mitte Dezember 2020.
Auszahlung erfolgt seit 27.07.2020
Förderzeitraum war von Juni bis August 2020
Antragsberechtigt war, wer mindestens 60% Umsatzeinbruch in den Monaten April/Mai 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten hatte.

Hilfe für Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen

Hilfe für Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen einschließlich Soloselbständigen und Angehörigen der freien Berufe, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren; ebenso für gemeinnützige Unternehmen, nicht aber für öffentliche Unternehmen.

Die Förderhöhe beträgt 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch,
50 % bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%,
40 % bei Umsatzeinbruch von mehr als 40%,
bei kleinen und mittleren Unternehmen beträgt der Höchstbetrag 9.000 EUR bei bis zu 5 Beschäftigten bzw. 15.000 EUR bei 6 bis 10 Beschäftigten, für alle anderen Unternehmen ist der Höchstbetrag 50.000 EUR im Monat (insgesamt maximal 150.000 EUR).

Besonderheiten beim Fixkostenansatz waren zu beachten