Ihre Steuerberater Memmingen
Überbrückungshilfe 3
Die Frist für Erstanträge beginnt voraussichtlich Anfang Februar 2021
Antragstellung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte
Ausnahme: Soloselbständige bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 EUR unter besonderen Identifizierungspflichten sind direkt antragsberechtigt.
Zum Antragsbearbeitungsbeginn gibt es noch keine Angaben.
Zum Auszahlungsbeginn gibt es noch keine Angaben.
Förderzeitraum ist von Januar bis Juni 2021
Antragsberechtigt ist, wer mindestens 50 % Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten von April bis Dezember 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder mindestens 30 % Umsatzeinbruch im Durchschnitt von April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat.
Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen
Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate November bzw. Dezember 2020 auch für Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 % erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten.
Die Förderhöhe beträgt 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch,
60 % bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %,
40 % bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 %,
für alle Unternehmen ist der Höchstbetrag 200.000 EUR im Monat (insgesamt maximal 1.200.000 EUR).
Besonderheiten beim Fixkostenansatz, bei der Neustarthilfe für Soloselbständige sind zu beachten; des Weiteren wird der Katalog erstattungsfähiger Kosten erweitert.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung